Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das laufende sowie gezielte Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Mit dem Begriff Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, die jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine vielfältige Erscheinung, die allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.

Mobbing am Arbeitsplatz ist oftmals durch mangelhafte Arbeitsorganisation bedingt, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter ungünstigen Umständen Rivalitäten und Feindschaften fördert. Schafft es die Betriebsleitung des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verändern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Geschehen mit einer Vielzahl möglichen Beteiligten, welches es zu verstehen gilt. Manche Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie befürchten ansonsten ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zusehen und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen beispringen.

Hat ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er als erstes den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Wenn das nichts bewirkt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Darin muss der Gemobbte alle Mobbinghandlungen für einige Wochen systematisch sammeln, das heißt, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen, eigene Wertungen und Beschimpfungen gehören freilich nicht hinein.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber immer in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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