Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Meist können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Regelungen gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen um ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.

Kündigungsfristen werden per tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen getroffen, wenn jedoch solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Beschäftigten, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Das kann etwa durch eine Erkrankung oder eine Statusänderung bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen finden dann statt, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es dort für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. Ist ein solcher Fall gegeben, möchte der Arbeitgeber ihn zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung ereignet sich dann, wenn ein Angestellter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sofern sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Mainz wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich in den meisten Fällen durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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