Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Möglichkeit um auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit dem Edikt zu verknüpfen dieses in Zukunft zu unterlassen. Eine Abmahnung kann sowohl seitens des Arbeitgebers, als auch seitens des Arbeitnehmers erteilt werden. In den meisten Fällen mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung ist dabei von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, signifikant zu unterscheiden. Im Gegenteil zu Ermahnung, Belehrung und Co ist der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion zu eigen. Diese droht konkret an, dass der Betroffene mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Bitte nicht vergessen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Es gibt eine Menge Formen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Betroffene können einfach nichts tun, den Betriebsrat einschalten, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.

Eine unmittelbare Stellungnahme sollte der Abgemahnte besser bleibenlassen, weil es weder sinnvoll ist, unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Freilich wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorwürfen beschäftigt.

Manchmal wird empfohlen, gegen erhaltene Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es sinnvoller ist, nichts zu unternehmen. Eine beweisbar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess auf dem Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.

Wie die probateste Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den subjektiven Umständen ab. Nimmt der Betroffene eine Abmahnung als berechtigt wahr, braucht er sein vertragswidriges Verhalten bloß abzustellen. Ist die Sache komplexer, ist es geboten, externe Hilfe zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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