Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine Honorierung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Mandant des Rechtsanwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichfalls 8000 Euro. Je nachdem welche Aufgabe vereinbart wurde, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Etwas anders ist die Berechnung des Wertes, wenn es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Angenommen, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt offenbar immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 5.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 390,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 253,50 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 390,00 Euro, also 468,00 Euro. Zuzüglich der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 882,39 Euro.
Die Kosten ergeben sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 390,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1346,49 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 2.612,44 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.176,63 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, aber nicht linear, sondern degressiv.
Praktisch kann ein Gerichtsverfahren sehr teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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