Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten anfallen, bekommen Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 06131-6360795. Hier sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt, diesem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.
Diese Informationen sowie die damit verbundenen Perspektiven befähigt Sie, selbst zu beurteilen, inwieweit sich in der Sache eine intensivere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung rechnet. Ergo können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Mainzer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird geklärt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Im Übrigen ist das Beratungsgespräch für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Mainz zu führen. Genauso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der final bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 8.750,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1683,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 664,02 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 8.750,00 Euro Streitwert, 3.367,70 Euro nach einem Urteil und 4.695,74 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Mainzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06131 6360795
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