Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Arbeitgeber sind in den überwiegenden Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, grundsätzlich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Der Arbeitnehmer ist die zweite Arbeitsvertragspartei, weil ohne, gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Indessen handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofort wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, die Arbeitszeit und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gilt anfänglich Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Gerade deswegen sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu geben. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und vielleicht das Arbeitsvertragsende hinein, auch kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Auskünfte zur Arbeitsleistung gliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gerade so sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, genannt werden. 

Zum Thema Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen, Gratifikationen sowie Aufwendungsersatz fehlen.

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