Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht ordnet die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, speziell den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls relevant, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist zweifellos komplex aufgebaut, weil es trotz zahlreicher Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Infolgedessen müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen.
Diese Rechtsquellen spiegeln sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als unterste Ebene reicht.
Dabei müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Mainz übernommen werden kann.
Aber wenn ist es unvermeidlich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen? Bestimmt, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder einfach nur den guten Ruf. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist betreffend der rechtlichen Lage immerzu auf dem gültigen Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird belangvoll, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Mainzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06131-6360795
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