Die Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?
Die Abfindung ist eine abschließende Geldzahlung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung normalerweise keinen rechtlichen Anspruch gibt. Das ist eigentlich dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.
Abfindungsansprüche kann man in Deutschland aber trotzdem, in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie jene, die nicht erzwingbar sind, unterteilen. Niemals erzwingbar ist eine Abfindung nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich anlässlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, wenn das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.
Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?
Einer der entscheidenden Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Leicht können mit einer voreiligen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.
Die Abfindungshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer normalerweise im Nachteil, da diese dem Gegenüber bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen unterlegen sind.
Die Arbeitgeber versuchen, aus ihrer Position der psychologischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Stärke, die Höhe der Abfindung zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Aufgrund dessen ist zu überlegen, ob es sich rechnet die zahlreichen Nachteile durch das Einschalten eines Anwalts auszugleichen.
Generell existiert bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Mainzer Rechtsanwälte erhandeln beständig überdurchschnittlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten, deshalb empfehlen wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.
Wir von der Mainzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06131 6360795
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