Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Zuzüglich mehrerer weiterer Optionen zum Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und dieser ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Auffassung der Agentur für Arbeit ist eben diese Einvernehmlichkeit das Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Der Aufhebungsvertrag ist also nur dann sinnvoll, falls ohne Verzug eine neue Stelle angetreten wird und folglich der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes auslöst. Grundsätzlich muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist befolgen und der Arbeitgeber muss vorher eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt haben.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Die Gewinne eines Aufhebungsvertrages liegen ganz gewiss großenteils auf Seiten des Arbeitgebers. Er vermeidet mit diesem Vertrag, die mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften rechtlichen Unsicherheiten und nicht zuletzt die damit unter Umständen entstehenden Kosten.

Entsprechend ähnlich liegt der Fall, wenn der Mitarbeiter wegen einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine subtile Lösung. Kann es doch zweifellos im Interesse des Arbeitnehmers liegen, die Beurteilung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu verhindern.

Da im Normalfall die Vorzüge eines Aufhebungsvertrages viel häufiger auf Arbeitgeberseite liegen, hat der Arbeitnehmer zunächst eigentlich keinen Grund, sich darauf einzulassen. Daher sind Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot sowie der Zusage ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis anzufertigen verknüpft.

Trotzdem sollten Arbeitnehmer sich immer eine Bedenkzeit nehmen und einen Aufhebungsvertrag keineswegs vorschnell unterzeichnen. Denn direkt, wenn der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, gibt es kaum noch Mittel diesen anzufechten oder zu widerrufen, daher ist es grundsätzlich ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag

Wir von der Mainzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06131 6360795


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
06131-6360795

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.