Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsichtshalber rasch! Sobald Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in dieser Zeit ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein darum ist es opportun sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Viele Gekündigte verzichten darauf einen Rechtsanwalt anzurufen, da sie hohe Kosten erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Wenn Sie das Problem dargelegt haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Optionen selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, schließlich gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterschreiben. Im Grunde riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Sprechen Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wenn jemand diese nicht einhält, verspielt er juristische Optionen und riskiert außerdem den Verlust von Geld.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das heißt für den Betroffenen, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Aber Achtung, es gibt auch sehr viel kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, so muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Darum empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Mainz. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06131-6360795


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